Viele Fragen beschäftigen Sie:
Die Beratung im Schwangerschaftskonflikt ist ergebnisoffen gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach §219 StGB. Wir beraten und unterstützen Sie in Ihrem Entscheidungsprozess. Wir unterliegen der Schweigepflicht und beraten Sie auf Wunsch auch anonym. Die Beratung ist kostenlos. Wir stellen Ihnen die Beratungsbescheinigung aus.
Nach dem Erhalt der Beratungsbescheinigung müssen laut § 218a StGB drei Tage vergehen, bevor ein Schwangerschaftsabbruch vom einem Arzt/einer Ärztin vorgenommen werden darf
Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre
Schwanger - und jetzt ein Kind?
Sie wollen unsere Unterstützung? Dann nehmen Sie Kontakt mit einer unserer Berater*innen auf.